Gewährleistung garantiert
Bei Gewährleistungsfristen für Bauwerke gibt es unterschiedliche Regelungen - je nachdem ob der Bauvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) abgeschlossen wurde.
Bei BGB Verträgen beträgt die Gewährleistungsfrist fünf Jahre. Bei Reparaturarbeiten gelten zwei Jahre. Bei VOB-Verträgen, die in der Regel bei Verträgen zwischen Firmen oder zwischen Firmen und öffentlichen Auftraggebern vereinbart werden, gilt eine Gewährleistungsfrist von vier Jahren.
Neutraler Rat
Was tun, wenn einmal etwas schief geht?
Sie sollten sich dann sofort mit Ihrem Dachdecker in Verbindung setzen.
Die Dachdeckerinnung Stuttgart bietet Ihnen neutrale Fachberatung vor Ort an. Wir vermitteln Ihnen entsprechend geschulte Experten. Natürlich kann der Bauherr im Streitfall auch einen Sachverständigen einschalten. Dies sollte aber erst dann geschehen, wenn es keine andere Möglichkeit mehr gibt. Prozessieren sollte immer der allerletzte Ausweg sein. Im „Ernstfall“ stellen wir den Kontakt zu einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen her.