Sorgfältige und fachgerechte Handwerksarbeit können Sie nur von einem in die Handwerksrolle eingetragenen Dachdeckerbetrieb erwarten.
Das gilt auch für die Einhaltung der fachlichen Sicherheitsbestimmungen.
Der Schwarzarbeiter ist nicht eingetragen. Aus gutem Grund. Ihm fehlt der Befähigungsnachweis. Deshalb sollten Sie es sich gut überlegen, ob Sie wirklich einem Schwarzarbeiter Ihre Sicherheit und Ihr Geld anvertrauen wollen. Auf den ersten Blick erscheint Schwarzarbeit manchmal billiger. Aber dies hat oft einen Haken!
Tatsächlich bekommen Sie für Ihr gutes Geld oft schlechte Arbeit. Im Streitfall stehen Sie auf ziemlich verlorenem Posten. Ansprüche gegen Schwarzarbeiter können auf dem Zivilrechtsweg nicht durchgesetzt werden. Hat der Schwarzarbeiter schlampig gearbeitet, können Sie auf keine Nachbesserung bestehen. Bei Schadensfällen haften ausschließlich Sie als Auftraggeber. Denn für Schwarzarbeit zahlt die Haftpflichtversicherung nicht.
Ebenso sollten Sie daran denken, wie es mit Unfallschäden, die auch andere in Mitleidenschaft ziehen können, bestellt ist. Wenn Schwarzarbeiter nicht in der Lage sind, die Geschädigten oder deren Angehörigen finanziell zu entschädigen, dann haften Sie als Auftraggeber. Schwarzarbeit lohnt sich nicht, am wenigsten für Sie als Auftraggeber.
Übrigens: Auch gegen Sie kann nach dem Schwarzarbeitsgesetz eine Geldbuße festgesetzt werden!
Die in unserem Verzeichnis aufgeführten Betriebe sind ausschließlich qualifizierte Innungsfachbetriebe.